15.10.2018 10:41 von Wieprecht
Die neue technische Regel für wassergefährdende Stoffe (TRwS) 792 ist seit dem 01.08.2018 verbindlich für neue ortsfeste Anlagen zum Lagern oder Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft, Festmist usw. anzuwenden.