Gewässerschutz

Der Gewässer- und Bodenschutz wird vor allem durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) reguliert. Diese Verordnung belegt sowohl gewerbliche als auch private Anlagenbetreiber mit einer Reihe von Auflagen, die erfüllt und eingehalten werden müssen. Wir führen gemäß den gesetzlichen Anforderungen erstmalige und wiederkehrende Prüfungen an Anlagen durch und prüfen zudem deren Stilllegungen. Zudem sind wir befähigt, Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zu allen Belangen des Gewässerschutzes auszustellen. Dies beinhaltet beispielsweise die Einstufung und Zuordnung von AwSV-Anlagen oder die Beurteilung von Sicherheitsvorkehrungen.

 

 

Abhängig von den Gefährdungsstufen und örtlichen Gegebenheiten sind durch den Betreiber die entsprechenden Prüfungen gem. AwSV zu beauftragen. Eine Prüfung nach dieser Verordnung ist in der Regel vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen durchzuführen, sofern keine anderen Prüfintervalle festgelegt wurden oder der Anlagenstandort in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten ist. Hier greifen die länderspezifischen Regelungen der jeweiligen VAwS.

 

Unter anderem sind z.B. folgende Anlagen prüfpflichtig:

  • Tankstellen
  • Altöllageranlagen
  • Dünge- und Pflanzenschutzmittellager
  • Ölheizungen
  • Handwerksbetriebe mit Lack- und Lösemittellager
  • Chemische Industrie
  • Raffinerien
  • Mineralöllager