Biogasanlagen
Durch die neue, bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind Biogasanlagen in die Prüfpflicht durch Sachverständige gekommen.
Somit sind Biogasanlagen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend i.d.R. alle 5 Jahre außerhalb von Schutzgebieten überprüfen zu lassen.
Unter anderem sind solche Anlagen mit einem Havarieraum auszulegen und Erdbecken sind für die Lagerung von Gärresten unzulässig. Für alle Tätigkeiten auf Biogasanlagen greift vollumfänglich die Fachbetriebspflicht.
Für alle Fragen rund um Biogasanlagen können wir an dieser Stelle, in Zusammenarbeit mit der Biogas Prüf GmbH Nord, eine kompetente Betreuung anbieten.